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Deutsche Versicherungsnehmer von Lloyd's – So bringen Sie eine Beschwerde vor

Informieren Sie sich über das Vorbringen einer Beschwerde und das Beschwerdebearbeitungsverfahren.

Was ist eine Beschwerde?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert eine Beschwerde wie folgt:

Eine Äußerung der Unzufriedenheit, die von einer Person in Bezug auf ein Versicherungsunternehmen hinsichtlich des Versicherungsvertrags oder einer dieser Person erbrachten Dienstleistung zum Ausdruck gebracht wird. Die Definition gilt auch für an einen Versicherer adressierte Beschwerden, die Bezug auf einen Versicherungsvermittler nehmen. Die Bearbeitung der Beschwerden unterscheidet sich von der Schadenbearbeitung wie auch von einer einfachen Bitte um Vertragserfüllung oder Informationsbereitstellung oder Klärung.

Um als Beschwerde zu gelten, muss nicht unbedingt das Wort „Beschwerde“ im Titel erscheinen.

So bearbeitet Lloyd's Ihre Beschwerde

Der Lloyd’s Managing Agent oder die in Ihrer Police zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde in dessen Auftrag genannte Partei wird Sie voraussichtlich innerhalb von sechs Wochen nach Eingang Ihrer Beschwerde schriftlich über seine/ihre Entscheidung informieren.

Falls Sie nach Erhalt der endgültigen Antwort noch immer unzufrieden sind oder innerhalb von sechs Wochen keine endgültige Antwort erhalten haben, können Sie Ihre Beschwerde an den Versicherungsombudsmann weiterleiten. Die Kontaktdaten des Ombudsmanns sind:

Versicherungsombudsmann

Postfach 080632
10006 Berlin
Deutschland
Tel: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

Ein Beschwerdeführer kann eine Beschwerde bei Erfüllung folgender Kriterien an den Versicherungsombudsmann weiterleiten:

  • Seit dem Einreichen der Beschwerde beim Versicherer sind mindestens sechs Wochen vergangen.
  • Der Beschwerdeführer ist Endverbraucher oder gleichwertig gestellt.
  • Die Police wurde als Niederlassungsgeschäft gezeichnet.
  • Die Höhe der Beschwerde beträgt bis zu EUR 100.000.
  • Die Beschwerde bezieht sich nicht auf private Krankenversicherung, Kreditversicherung oder Rückversicherung.
  • Die Beschwerde bezieht sich nicht auf die Leistungen eines Dritten im Rahmen der Police.
  • Die Beschwerde ist nicht bereits Gegenstand eines Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahrens. 

Die Beschwerdebearbeitungsverfahren sind unbeschadet Ihrer gesetzlichen Rechte. 

Sie können unter folgender Anschrift mit Lloyd's in Deutschland Kontakt aufnehmen:

Lloyd's Frankfurt

Taunusanlage 11
60329 Frankfurt

+49 (0)69 7144 881 0

Sie können unter folgender Anschrift mit Lloyd's in Großbritannien Kontakt aufnehmen:

Complaints

Fidentia House
Walter Burke Way
Chatham Maritime
Chatham
Kent
ME4 4RN

+44 (0)20 7327 5693