Ein Coverholder ist ein Unternehmen oder eine Personengesellschaft, die autorisiert ist, im Rahmen der Bedingungen einer Zeichnungsvollmacht (Binding Authority) Versicherungsverträge im Namen eines Lloyd’s Syndikates abzuschließen. Der Coverholder handelt als Vertreter der Lloyd’s Underwriter und nicht als Vertreter des Versicherungsnehmers.
Coverholder sind die verlässlichen Vertriebspartner von Lloyd’s in aller Welt. Die Stärke dieser Geschäftspartnerschaft liegt in der Kombination aus lokaler Unternehmenskompetenz und guten Geschäftsbeziehungen des Coverholders mit dem Underwriting-Knowhow und der finanziellen Sicherheit des Lloyd’s Marktes.
Coverholder unterliegen der Zulassung und Regulierung durch Lloyd’s, damit sichergestellt wird, dass sie die Lloyd’s Standards aufrechterhalten. Interessierte Firmen wenden sich bitte an den Lloyd’s Hauptbevollmächtigten für Deutschland, um vor einer Antragstellung die Anforderungen und Verfahrensweisen zu besprechen.