In der Schweiz akzeptieren die Lloyd's Versicherer (Underwriters) Risiken über einen Lloyd’s Broker, einen inländischen Coverholder oder einen inländischen Open Market Correspondent (OMC).
Lloyd's Broker
Gewöhnlich werden Versicherungsgeschäfte bei Lloyd’s von Lloyd’s Brokern, Unternehmen die zur Vermittlung von Versicherungen im Lloyd’s Markt autorisiert sind, platziert. in der Schweiz unterstehen Lloyd's Broker nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der Aufsicht des Bundes und müssen im Vermittler-Register der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA eingetragen sein.
Schweizerische Coverholder
Lloyd's Versicherer (Underwriters) können ihre Vollmacht für Versicherungsvertragsabschlüsse an einen als „Coverholder“ bezeichneten Vermittler delegieren. In solchen Fällen gilt grundsätzlich, dass der Coverholder im Namen von Lloyd's Underwriters (und nicht im Namen des Versicherungsnehmers) handelt und wird als gebundener Vermittler betrachtet. in der Schweiz unterstehen Lloyd's Coverholder, als gebundene Vermittler, nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der Aufsicht des Bundes. Obwohl die Schweizer Coverholder weiterhin der Regulierung der Versicherungsvermittlung unterliegen, erfolgt die Aufsicht der FINMA indirekt über die Aufsicht des betreffenden Versicherungsunternehmens, das heisst Lloyd's, als dessen gebundener Vermittler sie tätig sind.
Schweizerische Open Market Correspondents (OMCs)
Ein Open Market Correspondent (OMC) ist ein ungebundener Versicherungsvermittler, der eine treuhänderische Beziehung zum Kunden hat und im Interesse des Kunden handelt. Er kann Versicherungsverträge mit dem Lloyd’s Markt über die Vermittlung eines Lloyd’s Brokers abschliessen.
In der Schweiz ansässige Vermittler müssen als Lloyd's Open Market Correspondents (OMCs) registriert beziehungsweise zugelassen sein, wenn sie Geschäfte über die Lloyd's Versicherer (Underwriters) tätigen wollen. Sie müssen Geschäfte mit Lloyd's in Übereinstimmung mit allen anwendbaren lokalen Anforderungen tätigen, müssen alle Vorschriften und anwendbaren Steuern für die Erbringung solcher Geschäfte vollständig kennen und sich verpflichten, alle rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen gemäss der OMC-Verpflichtungserklärung einzuhalten.
in der Schweiz unterstehen Lloyd's Open Market Correspondents (OMCs) nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der Aufsicht des Bundes und müssen im Vermittler-Register der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA eingetragen sein.
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Sie können Lloyd's über einen schweizerischen Coverholder, Open Market Correspondent (OMC) oder direkt über einen Lloyd's Broker erreichen.
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