"Lloyd's" ist in Zusammenhang mit Versicherungen weltweit ein Inbegriff. Als einzigartiger Versicherungsmarkt, der sich aus einer Vielzahl von zu Syndikaten organisierten Einzelversicherern zusammensetzt, arbeitet Lloyd's nach Verfahrensweisen, die der Individualität des Marktes wie auch seiner Flexibilität und Innovationsfähigkeit Rechnung tragen sollen.
Lloyd's erhielt in Deutschland im Juni 1989 die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb unter dem Namen "Lloyd's Versicherer London, Niederlassung für Deutschland".
Die Niederlassung bzw. der Hauptbevollmächtigte vertritt die Lloyd's Versicherer bezüglich ihrer kollektiven Interessen und dies insbesondere gegenüber der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und allen übrigen Instanzen.
Somit sind die Lloyd's Versicherer verpflichtet, die in den einschlägigen deutschen gesetzlichen Regelungen vorgeschriebenen Anforderungen zu erfüllen. Ihre Einhaltung im Hinblick auf das "Niederlassungsgeschäft" fällt in die Verantwortlichkeit der Niederlassung Frankfurt unter der Leitung des Hauptbevollmächtigten.
Die Niederlassung für Deutschland befasst sich nicht mit dem Abschluss von Versicherungen, der Beitragskalkulationen oder sonstigen Aufgaben, die mit der konkreten Platzierung eines Risikos zu tun haben; hieran mitzuwirken ist alleinige Aufgabe der Lloyd's Open Market Correspondents und der Coverholder in Deutschland sowie der Lloyd's Broker in London.
Die Niederlassung sieht es jedoch als ihre Aufgabe an, jederzeit bei der Lösung von Problemen Unterstützung zu gewähren, wie auch im übrigen, für einen reibungslosen Ablauf der Geschäftstätigkeit in Deutschland zu sorgen.
Falls sich Versicherungsinteressenten direkt an die Niederlassung mit Deckungsbedarf wenden, werden ihnen für ihre Anfragen von Lloyd’s registrierte Korrespondenten/zugelassene Coverholder oder Lloyd’s Broker genannt.
Versicherungsverträge, die zum deutschen Bestand von Lloyd's gehören, unterliegen deutschem Gerichtsstand (sofern nicht anderweitig zwischen den Parteien vereinbart), und Klagen können somit gegen den Hauptbevollmächtigten gerichtet werden. Dies bedeutet, dass nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland prozessiert werden muss.
Rechtliche Fragen zu Zulassungen und Abläufen in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Lloyd’s Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland bzw. ähnlich gelagerte Probleme gehören ebenso zur Zuständigkeit der Niederlassung für Deutschland.
Die Lloyd’s Versicherer sind in Deutschland derzeit insbesondere nicht tätig in den Sparten:
- substitutive Krankenversicherung
- kapitalbildende Lebensversicherung
Die deutsche Niederlassung:
Lloyd's Versicherer London
Niederlassung für Deutschland
Gärtnerweg 3
60322 Frankfurt
Deutschland
Tel. +49 (0)69 5970253
Fax +49 (0)69 550926
Email: office@lloydsoflondon.de
Hauptbevollmächtigter: Burkard von Siegfried
Handelsregister: Frankfurt/Main HRA 26467
Hauptsitz: London/Großbritannien
Rechtsform: Vereinigung von Versicherern nach englischem Recht
Aufsichtsbehörde:
The Financial Services Authority
25 The North Colonnade
Canary Wharf
London E14 5HS
Großbritannien